Im Zuge der Gesundheitsreform 2009 wurde auch die Ein Prozent Klausel eingeführt. Demnach kann die Krankenkasse für den Fall, dass Defizite im Beitragshaushalt zu erwarten sind, einen Zusatzbeitrag erheben.
Durch den Gesetzgeber wurden jedoch Höchstgrenzen festgeschrieben. Demnach darf die Höhe ...
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